Produkt Gastia 2024

So profitieren Sie von den L-GAV-Subventionen für Aus- und Weiterbildungen

Welche Voraussetzungen müssen Sie oder Ihr Betrieb erfüllen, damit Sie von den Subventionen profitieren können? Und wie erhalten Sie diese? Dies und was sonst noch zu beachten ist, wenn Sie sich zu günstigen Konditionen weiterbilden möchten, zeigt der folgende Beitrag.

Wer profitiert von den L-GAV-Vergünstigungen?

Finanziell unterstützt werden:

  • Mitarbeitende, (Anstellung mind. 20 %), deren Betrieb zum Zeitpunkt der Anmeldung  (für G1 gelten spezielle Bedingungen) zu einem Aus- oder Weiterbildungslehrgang zwingend dem L-GAV des Gastgewerbes untersteht. Die Anzahl der Kursbesuche pro Person ist unbeschränkt.
  • Pro Jahr und Betrieb erhält eine nicht zwingend dem L-GAV unterstellte Person (z.B. Betriebsleitende und deren Familienangehörige) ebenfalls Zugang zu einem Angebot. Aus rechtlichen Gründen gilt dies nur für Betriebe, welche zusätzlich auch Mitarbeitende beschäftigen, die zwingend dem L-GAV unterstellt sind. Wird beispielsweise ein Betrieb nur von einem Ehepaar geführt, das keine Mitarbeitenden beschäftigt, können keine Vergünstigungen gewährt werden.
  • Waren Sie bis sechs Monate vor der Anmeldung noch in einem gastgewerblichen Betrieb angestellt und zwingend dem L-GAV unterstellt, können Sie unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls von der L-GAV Finanzierung profitieren. In diesem Fall wenden Sie sich für die Abklärung bitte an die Subventionsabteilung der Hotel & Gastro formation Schweiz, Tel. 041 392 77 53. 

In nur zwei Schritten zur L-GAV-Vergünstigung

  1. Auf den Anmeldeformularen der vom L-GAV mitfinanzierten Aus- und Weiterbildungen wird grundsätzlich nach der L-GAV-Unterstellung gefragt.
  2. Sollten Sie eine dieser Fragen mit «ja» beantworten, erhalten Sie automatisch die Unterlagen von Hotel & Gastro formation Schweiz, um die L-GAV-Finanzierung zu beantragen. 

Die Kontingente für Subventionen pro Jahr sind beschränkt. Anträge werden nach Eingang berücksichtigt. 

Vorgehen bei Unklarheiten zur L-GAV-Unterstellung

Mitarbeitende:
Wenden Sie sich bitte an die HR-Abteilung / Personalverantwortliche / Vorgesetzte in Ihrem Betrieb

Vorgesetzte:
Wenden Sie sich bitte an die Kontrollstelle 

Was sonst noch wichtig ist

  • für Mitarbeitende: Die meisten Weiterbildungen werden als Arbeitszeit angerechnet. Sie müssen dafür keine Ferien- oder andere freien Tage einsetzen.
  • für Betriebe: Sie erhalten für einen Grossteil der Weiterbildungs- und Prüfungstage, den Ihre L-GAV-unterstellten Mitarbeitenden absolvieren, Lohnausfallentschädigungen.
  • Preis- und Angebotsänderungen vorbehalten. Die finanziellen Mittel und Plätze sind beschränkt. Es besteht kein Recht auf Subventionsbeiträge. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihrer Einreichung berücksichtigt.