Werben Sie mit uns für die Gastia 2025
Um Ihren Messeauftritt erfolgreich zu bewerben, stellen wir Ihnen attraktive und vielfältige Werbematerialien zur Verfügung.
Wichtiges von A–Z
Hier finden Sie alle weiteren Informationen für Ihren Messeauftritt.
Im Handbuch für Ausstellende finden Sie das gesamte Dienstleistungsangebot und alle notwendigen Informationen zur Teilnahme an der Gastia 2025.
Das Ausstellerreglement regelt das Rechtsverhältnis zwischen den Ausstellenden und den Olma Messen St.Gallen im Zusammenhang mit der Teilnahme der Ausstellenden an Veranstaltungen der Olma Messen St.Gallen.
Planen Sie Ihren Messeauftritt bei der Gastia und erhalten Sie Informationen zur Messe.
Die Ausstellungsgüter sowie das Standmaterial sind weder während des Messeaufenthalts noch während des Hin- und Rücktransports versichert. Deshalb wird dem Aussteller der Abschluss einer Ausstellungs- und Transportversicherung empfohlen. Das dafür vorgesehene Antragsformular mit Einzahlungsschein finden Sie hier:
In Ausnahmefällen kann die Messeleitung die Auf- oder Abbauzeiten verkürzen. Betroffene Ausstellende werden frühzeitig informiert.
Aufbauzeiten
Donnerstag, 20. März 2025 | 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Freitag, 21. März 2025 | 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Samstag, 22. März 2025 | 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Hinweis: Abweichende Standaufbauzeiten bzw. Materiallieferungen sind bei der Messeleitung zu beantragen und gelten erst nach schriftlicher Bewilligung als genehmigt.
Abbauzeiten
Dienstag, 25. März 2025 | 17.00 Uhr bis 22.00 Uhr* |
Mittwoch, 26. März 2025 |
07.00 Uhr bis 18.00 Uhr Das Freigelände muss bis 07.30 Uhr vollständig geräumt sein. Alle Hallen müssen bis 18.00 Uhr vollständig geräumt sein. |
*Mit dem Standabbau darf erst nach Messeschluss (17.00 Uhr) begonnen werden. Die Hallentore werden geöffnet, sobald die Gangteppiche in der gesamten Halle entfernt sind (ca. 17.45 Uhr).
Ausstellern aus dem Ausland empfehlen wir, das Merkblatt zur Zollbehandlung zu lesen. Wir weisen Sie zudem darauf hin, dass Sie die für die Messeteilnahme zu bezahlende Mehrwertsteuer zurück fordern können. Dies ist ab einem Betrag von CHF 500.– rückforderbare Mehrwertsteuer pro Kalenderjahr möglich. Details dazu finden Sie im Merkblatt.
Merkblatt für Ausstellende aus dem Ausland
Zahlen und Fakten der Gastia 2024 finden Sie in der folgenden Übersicht.
Wir helfen gerne weiter
Wir stehen Ihnen bei Fragen zu Ihrem Messeauftritt oder individuellen Wünschen gerne zur Verfügung.